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Gewährleistung & Garantie

Garantie-Bestimmungen

Garantiebestimmungen www.moebel-arenz.shop.de

Garantiebedingungen:

Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber der Möbel Arenz GmbH & Co.K werden hierdurch nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

Teil A: -> Garantiebedingungen einzelner Hersteller mit ( 5-Jahre Herstellergarantie )

Teil B: -> Garantiebedingungen einzelner Hersteller mit ( 2-Jahre Herstellergarantie )

Teil C: -> Garantiebedingungen mit erweiterter Garantie ( 5-Jahre Garantieverlängerung )


A. Garantiebedingungen ( 5-Jahre Herstellergarantie ) einzelner Hersteller

Teil A. / -> 1. Garantiebedingungen Berbel-Ablufttechnik

I. Allgemeines

1. Die berbel Ablufttechnik GmbH mit Geschäftssitz in Rheine, nachstehend berbel genannt, übernimmt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen eine Herstellergarantie für ihre Dunstabzugshauben und Systemkomponenten unter ausdrücklichem Ausschluss von Verbrauchsteilen / Verschleißteilen, wie z. B. den Umluftfilter. Verschleiß- und Verbrauchsteile sind in der Gebrauchsanweisung beschrieben.

2. Die Garantie gewährt berbel ausschließlich Endkunden (keinen Wiederverkäufern, die gewerblich weiterveräußern), die ein berbel-Produkt vom stationären Küchenfachhändler nach dessen fachgerechter Planung neu (Erstkauf) erworben haben, der es auch anschließt / installiert. Ausstellungsstücke / Vorführungsmodelle sind von der Garantie unabhängig von der Dauer der Ausstellung ausgenommen.

3. Die Garantie gilt ausschließlich in Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, UK/Großbritannien, Tschechien, Slowakei, Polen, Deutschland und Österreich und auch nur, soweit der Verkauf und die Installation des Produktes in einem der vorbenannten Länder von einem Fachhändler vorgenommen wurde.

4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch die Garantie unberührt. Diese kann der Kunde stets in der jeweils gültigen Gewährleistungszeit geltend machen.

II. Beginn / Dauer

1. Die Dauer der Garantiezeit beträgt regelmäßig 5 Jahre, soweit nicht produktbezogen eine kürzere oder längere Garantiezeit ausgelobt ist. Sie beginnt mit dem erstmaligen Kauf (maßgeblich ist das Rechnungsdatum des Fachhändlers an den Endkunden) eines neuen Produktes unabhängig von dem Zeitpunkt der Installation und wird weder durch einen Weiterverkauf noch durch Garantieleistungen unterbrochen oder verlängert noch entstehen aus der Garantieleistung Gewährleistungsansprüche.

2. Die gesetzlichen Rechte des Endkunden werden durch die Herstellergarantie nicht berührt.

III. Voraussetzungen der Garantieinanspruchnahme

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind nachstehende Voraussetzungen:

Das berbel-Produkt wurde direkt von einem Fachhändler für den Einsatz im Privathaushalt gekauft und von einem Fachhändler installiert, der die Gebrauchs- und Aufstellanweisungen und Installationshinweise sowie alle gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet hat. Die Dunstabzugshaube ist bestimmungsgemäß der Gebrauchsanweisung genutzt, wurde nicht unsachgemäß bedient oder beansprucht, wie bspw. durch ungeeignete Wasch-/Spülmittel oder Chemikalien behandelt. Der gerügte Mangel ist nicht durch äußere Einwirkungen, wie bspw. Transportschäden, unsachgemäße Handhabung, wie Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige auch Naturerscheinungen (z. B. Überspannung) veranlasst. An der Dunstabzugshaube sind keine Reparaturen von einem Nichtfachmann bzw. von nicht autorisierter dritter Stelle oder Abänderungen bzw. Eingriffe in das Produkt selbst vorgenommen worden und es sind insbesondere keine Bauteile anderer Hersteller eingebaut worden. Die Dunstabzugshaube ist regelmäßig und ordnungsgemäß nach den Bestimmungen in der Gebrauchsanweisung gewartet und gepflegt / gereinigt.

IV. Inhalt und Umfang der Garantie

1. Die Garantie erstreckt sich ihrem Umfange nach auf alle Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung. Optische Beeinträchtigungen / Mängel gleich aus welchem Grund sind von der Garantie ausgenommen.

2. Die Garantieleistung erstreckt sich nach Wahl von berbel auf die unentgeltliche Reparatur bzw. kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder aber eines gleichwertigen Ersatzgerätes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behält berbel sich nach eigener Wahl vor, ein Ersatzgerät aus dem Sortiment zu liefern, das dem beanstandeten Typ so nahe wie möglich kommt. Zusätzlich übernimmt berbel im Garantiefall die Kosten der Ein- und Rücksendung, des Ein- und Ausbaus des mangelhaften Produktes und des Einbaus des neuen Produktes. Weitergehende Ansprüche aus der Garantie werden ausdrücklich ausgeschlossen.

V. Garantieabwicklung

1. Der Endkunde muss sich zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen unter Vorlage einer Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheines an seinen Fachhändler unter genauer Angabe des aufgetretenen Mangels wenden, der diesen für berbel im Hinblick auf den Eintritt eines Garantiefalls zu überprüfen hat. Nimmt der Fachhändler den Garantiefall an, sendet er berbel die Kopie des Kaufbeleges, den Lieferschein, die Mängelrüge und den Prüfbericht über den Mangel zur Geltendmachung der Garantie im Namen des Kunden zu. berbel behält sich ein eigenes Prüfrecht vor. Nur berbel entscheidet, ob ein Garantiefall eingetreten ist. Der Fachhändler ist nicht berechtigt, für berbel Erklärungen abzugeben. Im Garantiefall wird der Kundendienst von berbel im vorgenannten Umfang den Mangel gegen Rücknahme des defekten Teils unentgeltlich beheben, alternativ den Fachhändler damit beauftragen.

2. Sollte der Kunde nicht die Möglichkeit haben, den Fachhändler zu kontakten, kann er Ansprüche aus der Garantie gegenüber der:

  • Firma
  • berbel Ablufttechnik GmbH
  • Sandkampstraße 100
  • 48432 Rheine
  • Telefon: +49 5971/80809-660
  • E-Mail Kundendienst: service@berbel.de

dadurch geltend machen, dass er eine Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheins direkt zu unseren Händen mit der schriftlichen Angabe des beanstandeten Fehlers sendet, der berbel Kundendienst nimmt sich dann der Überprüfung des Garantiefalles an.

VI. Verjährung

Ansprüche aus dieser Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist entdeckten Mangels sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom Mangel geltend zu machen, danach ist der Anspruch aus der Garantie für den bekannten Mangel verjährt.

VII. Garantiegeber

Garantiegeber ist die berbel Ablufttechnik GmbH, Sandkampstraße 100, 48432 Rheine.

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

1. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Garantie gilt unter Ausschluss des UNKaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf BGBL 1989 II S. 588) Deutsches Recht.

2. Für Ansprüche aus der Garantie und im Zusammenhang mit der Garantie ist in Streitfällen ausschließlich der am Sitz von berbel in Rheine zuständige Gerichtsstand anzurufen.

3. Sollte eine der Garantiebedingungen unwirksam sein, unwirksam werden oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien vielmehr, anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die nach Inhalt und Parteiwillen der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich bei der Durchführung der Garantie eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.


A. Garantiebedingungen ( 5-Jahre Herstellergarantie ) einzelner Hersteller

Teil A. / -> 2. Garantiebedingungen Systemceram

Die Firma Systemceram GmbH & Co. KG, Berggarten 1, 56427 Siershahn, gewähren folgende Garantie:

1. Die Firma Systemceram GmbH & Co. KG garantiert ihren Kunden, die bei der Firma Systemceram GmbH & Co KG Keradomo Keramikprodukte kaufen, dass diese Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.). Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Material-, Herstellungs- und / oder Konstruktionsfehler auf, so wird die Firma Systemceram GmbH & Co. KG nach eigener Wahl das defekte Produkt reparieren oder ersetzen. Im Falle des Austauschs geht das defekte Produkt in das Eigentum der Firma Systemceram GmbH & Co. KG über. Von der Garantie nicht umfaßt sind alle Nicht-Keramikprodukte wie Armaturen, Zubehör zu den Einbauspülen (z. B. Geschirrkorb). Zur Garantieleistung gehört nicht der Ein- und Ausbau des fehlerhaften Produkts sowie dessen Transport.

2. Die Rechte des Käufers gegenüber der Firma Systemceram GmbH & Co KG werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Auch unsere gegebenenfalls nach dem Produkthaftungsgesetz bestehende Haftung wird hierdurch nicht eingeschränkt.

3. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Keradomo-Keramikprodukts an den Käufer. Innerhalb dieser Garantiezeit ist der Garantiefall (Mangel) der Firma Systemceram GmbH & Co KG zu melden.

4. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Garantie beträgt 6 Monate ab Meldung des Mangels.

5. Garantieleistungen bewirken keine Hemmung oder einen Neubeginn der Garantiezeit. Falls Sie einen Garantiefall geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an:

  • Firma
  • Systemceram GmbH & Co. KG
  • Berggarten 1
  • 56427 Siershahn
  • Telefon: 02623/600-1113
  • E-Mail: kundendienst@systemceram.de


A. Garantiebedingungen ( 5-Jahre Herstellergarantie ) einzelner Hersteller

Teil A. / -> 3. Garantiebedingungen Interliving

Garantie-Bedingungen:

Interliving® Produkte im Möbelbereich werden nach strengen Güte- und Prüfbestimmungen produziert.

1. Gewährleistung Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers, wenn und soweit dieser Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, werden durch die vorliegende Herstellergarantie nicht beeinträchtigt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte des Käufers ist unentgeltlich. Diese Garantieerklärung schränkt insbesondere die Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer nicht ein. Dies gilt unabhängig vom Eintritt eines Garantiefalles und unabhängig davon, ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Der Käufer hat unabhängig von dieser Garantie die Rechte aus § 437 BGB, sofern die Ware bei Gefahrübergang nicht mangelfrei war.

2. Garantieerklärung Mit dem Kauf des Interliving® Produkts erhält der Käufer vom Garantiegeber, sofern es sich bei dem Käufer um einen Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, eine fünf Jahre Hersteller-Garantie. Diese Garantie ist auf Dritte nicht übertragbar. Garantiert wird, dass die Ware unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien für industriell gefertigte Möbel frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Auf die allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften sowie die Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, welche dem mit Auslieferung der Ware grundsätzlich übergebenen Interliving® Gütepass zu entnehmen sind, wird explizit hingewiesen.

3. Garantieleistung Ein Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung für die beanstandete Sache, nicht für den gesamten Lieferumfang. Im Garantiefall wird der Garantiegeber die Ware nach eigener Wahl innerhalb angemessener Zeit reparieren oder ganz oder teilweise austauschen. Die Garantieleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand wirtschaftlicher oder logistischer Gesichtspunkte, entweder am Sitz des Herstellers (etwa im Werk), am Sitz des Verkäufers oder am Wohnsitz des Garantienehmers. Sofern die beanstandete Ware nicht mehr verfügbar ist, wird der Garantiegeber gleichwertigen Ersatz oder die Erstattung des nach den Berechnungsmethoden des Verbandes deutscher Möbelsachverständiger (VDMS) zu ermittelnden entsprechenden Zeitwertes der Ware leisten. Die ausgetauschte Ware geht in das Eigentum des Garantiegebers über. Kosten, die im Falle für den Garantienehmer erkennbar unberechtigter Mängelrügen durch den Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

4. Garantie-Bedingungen Die fünfjährige Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Sie gilt für Endverbraucher, ist nicht übertragbar und erstreckt sich räumlich auf das Land, in dem der Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrags seinen Sitz hat. Die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum an den Endverbraucher. Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiezeit zunächst schriftlich gegenüber dem Verkäufer (Fachhändler) unter Vorlage der Rechnungs- bzw. Kaufvertragskopie und Produktnummer (PID-Nummer) und der Garantie-Urkunde anzuzeigen. Der Käufer hat hierbei auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen, den Mangel zu beschreiben und anzugeben, wann der Mangel festgestellt wurde. Bildaufnahmen sind hierbei hilfreich.

5. Wichtige Hinweise Damit Sie im Schadensfall Ihre Garantie-Ansprüche wirksam geltend machen können, bitten wir Sie Folgendes zu beachten: Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss, Übergabe des Produktpasses und ggfs. der Bedienungsanleitung sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung. Bei Ausstellungsprodukten gilt eine verkürzte Gewährleistung von 12 Monaten, da sie durch Ingebrauchnahme nicht mehr dem Neuzustand entsprechen. Wir raten Ihnen, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell- oder Ausführungsauslauf und ggfs. nach Vorlage der überreichten Farbmuster garantiert werden. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Anlieferung und dem Einbau stehen, sind nicht in der Garantieleistung eingeschlossen. Bezugsmaterialien sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen, für wenige gelten „besondere Garantiebestimmungen“ des jeweiligen Herstellers. Zu allgemeinen warentypischen Produkteigenschaften, Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Produktpasses.

6. Ausschluss Von dieser Garantie werden nicht umfasst: - Normale und natürliche Verschleißerscheinungen - Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten oder bestimmungsgemäßen Gebrauch - Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen - Unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen - Unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs - Sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln - Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände

- Schäden durch Kontakt mit abfärbender Bekleidung, wie z .B. Jeans, und sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Kleidung - Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur - Mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden - Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung - Verschmutzungen wie z.B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel - Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion) - Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen - Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene lmprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche - Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat - Warentypische Produkteigenschaften (z. B. materialbedingte Maserungsabweichungen in Holzoberflächen, Naturmerkmale bei Leder und ähnliches), die keinen Sachmangel darstellen - Veränderungen am Vertragsgegenstand - Schäden infolge unterlassener Unterhaltspflege - Bezugsmaterialien, Elektrogeräte, elektrische und elektronische Bauteile, Lampen und Leuchten - Mängel, die auf gewerbliche oder unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße Pflege oder auf eine Veränderung oder nicht fachgerechte Instandsetzung der Ware durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind - Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der Produkt- und Pflegehinweise zurückzuführen sind - Polsterumbauten und Elektrokomponenten an und im Bettgestell und an und im Polstermöbel - Beschädigungen durch Fremdeinwirkung, wie Schnitte, Kratzer, Wasser-/Brandschäden o.ä. - Veränderungen durch Umwelteinflüsse, wie Licht, Luftfeuchtigkeit oder Temperatur - Verschmutzungen, Verfärbungen oder sonstige chemisch bedingte Veränderungen (toxische Reaktion) - Transportschäden - Mangelfolgeschäden, wie Verdienstausfall o.ä. 7. Sonstiges Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder zu einem Neubeginn der Garantiezeit. Eine Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlich geregelten Datenschutzes und ausschließlich zum Zwecke der Auftrags- und Garantiebearbeitung.


Teil B. / -> Garantiebedingungen 2-Jahre-Händlergarantie

I. Garantieverlängerung für die Hersteller Altus, Beko, Bosch, Bosch-Accentline, Bora, Constructa, Diwa, Gaggenau, Gorenje, Grundig, Ignis, Junker, Miele, Neff, Neff-Collection, Privileg, Progress, Siemens, Siemens-Studioline, Zanker.

Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang der Garantieleistung beschreiben, schränken die gesetzlichen Rechte des Endabnehmers der jeweiligen Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte kann der Endabnehmer unbeschadet der jeweiligen Herstellergarantie unentgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leistet der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die Geräte Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen:

1. Der jeweilige Hersteller behebt unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an den Geräten, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2).

2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen. Ebenfalls ausgenommen sind Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, sowie bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aufgrund von anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von dem jeweiligen Hersteller zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushaltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu vom Hersteller nicht ermächtigt sind, oder wenn die Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.

3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach Wahl des jeweiligen Herstellers unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.

4. Sofern die Nachbesserung abgelehnt wird oder nach dem Hersteller-Ermessen fehlgeschlagen ist, wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Geräteportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in das Eigentum des entsprechenden Herstellers über.

5. Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer geltend machen, indem er dem jeweiligen Werkskundendienst den Mangel meldet. Hierfür stehen dem Endabnehmer z.B. folgende Kanäle zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail:

  • Firma
  • Möbel Arenz GmbH & Co.KG
  • Bahnhofstrasse 10
  • 56759 Laubach
  • Telefon: 02653-99 89 99
  • E-Mail: kontakt@arenz-moebel.shop

Zudem ist der Kaufvertrag mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen. Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind der nächstgelegenen Hersteller-Kundendienststelle oder dem Hersteller- Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.

6. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

7. Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Endabnehmer aus dieser Garantie nicht zu.

8. Diese Garantiebedingungen gelten für Geräte, die in Deutschland gekauft und betrieben werden. Werden Geräte in ein anderes Land der EU/der EFTA verbracht („Zielland“) und dort betrieben, die die technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, Gasarten, etc.) für das Zielland aufweisen und die für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet sind, gelten die Garantiebedingungen des Ziellandes, soweit der Hersteller in diesem Land ein Kundendienstnetz hat.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall der 2-Jahre-Händlergarantie an:

  • Firma
  • Möbel Arenz GmbH & Co.KG
  • Bahnhofstrasse 10
  • 56759 Laubach
  • Telefon: 02653-99 89 99
  • E-Mail: kontakt@arenz-moebel.shop

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normalen Verschleiß
  • Justierarbeiten ohne Ersatzteiletausch
  • Reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate) - Schäden an sämtlichen Gläsern und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille.
  • Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art.
  • Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzung, Verstopfung oder Verkalkung).

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung übermitteln. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Zusendung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Hinweis:

Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte dem jeweiligen Hersteller gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.


Teil C. / -> Garantiebedingungen mit erweiterter Garantie ( 5-Jahre Garantieverlängerung )

Zur erweiterten Garantie finden Sie die entsprechenden Bestimmungen unter dem folgenden Link: Garantieverlängerung

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